Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung für www.zok-shop.de
Einleitung
Die Verlagsgruppe Stegenwaller GmbH ist bestrebt, ihre Website www.zok-shop.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zok-shop.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen des BFSG und der WCAG 2.1 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Rahmen einer vollständigen Prüfung auf Basis der WCAG 2.1 wurden insbesondere folgende Mängel festgestellt:
• Unvollständige oder fehlende Alternativtexte: Für zahlreiche Bilder, Formularelemente und dekorative Inhalte fehlen alternative Texte oder genaue Sprachangaben.
• Kontrastmängel: 28 Fehler betreffen nicht ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, was insbesondere für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen problematisch ist.
• Strukturelle Mängel: 659 Fehler betreffen die Nutzung von Überschriften – z. B. fehlende, doppelte oder in ihrer Hierarchie inkonsistente Überschriftenelemente.
• Typografische Probleme: Zu kleiner Text, unnötige Unterstreichungen und redundante Titelattribute erschweren die Lesbarkeit und Nutzbarkeit.
• Layout-Probleme: Tabellen werden nicht semantisch korrekt verwendet, was die Orientierung erschwert.
• Fehlende Labels und Beschriftungen: Bei 31 Eigenschaften fehlen klare Beschriftungen, Formular-Labels oder alternative Inhalte.
• Unzulässige Strukturelemente: 348 HTML-Elemente wurden durch Prüfwerkzeuge als semantisch ungeeignet oder unzulässig erkannt.
• ARIA-Probleme: 727 Fehler stehen im Zusammenhang mit ARIA-Attributen, die für assistive Technologien gedacht sind, aber fehlerhaft oder unnötig eingesetzt wurden.
Maßnahmen zur Behebung
Die ZOK GmbH arbeitet bereits an einer grundlegenden Überarbeitung der Website, um diese Barrieren systematisch zu beseitigen und die vollständige WCAG-Konformität herzustellen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Maßnahmen entsprechend angepasst.
Alternative Zugangsmöglichkeiten
Bis zur vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit auf www.zok-shop.de bieten wir Personen mit Einschränkungen alternative Möglichkeiten zur Wahrnehmung unserer Dienstleistungen und zum Abschluss von Kaufverträgen an.
Sie können uns hierzu gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie gerne persönlich bei der Produktauswahl, bei Bestellungen oder bei Fragen zu unserem Angebot:
Kontakt:
Telefon: 0201 / 24688-808
E-Mail: zokshop@stegenwaller.de
Alternativ können Sie unsere Produkte auch direkt in unserem stationären Geschäft erwerben oder sich dort beraten lassen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2025 auf Grundlage einer vollständigen Prüfung nach den WCAG-Richtlinien erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Hinweise zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
ZOK GmbH
E-Mail: zokshop@stegenwaller.de
Telefon: 0201 / 24688-808
Durchsetzungs- und Überwachungsverfahren
Falls Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit der Website www.zok-shop.de innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten, stehen Ihnen folgende Stellen offen:
Schlichtungsstelle BGG
beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Marktüberwachungsbehörden der Länder
Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Doch sind die Bundesländer in einem Staatsvertrag übereingekommen, die Marktüberwachung zu zentralisieren und haben die Schaffung einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) beschlossen. Ziel ist eine einheitliche Behandlung und Durchsetzung der BFSG-Vorgaben in ganz Deutschland. Der Staatsvertrag muss in den Bundesländern noch ratifiziert werden. Eigene Marktüberwachungsbehörden der Länder sind noch nicht geschaffen worden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.